Technische Fragen
Nachdem die Virtualisierung einen so hohen Stellenwert in dem Konzept der Kanzlei Kutzner einnimmt, erscheint es geboten, einige der wohl damit verbundenen Fragen zu beantworten. Natürlich können Interessierte jederzeit weitergehende Fragen an die entsprechende E-Mail der Kanzlei Kutzner richten.
Im Bedarfsfall wird der hier wiedergegebene Auszug solcher Fragen ggf. entsprechend erweitert.
Schauen Sie darum gerne öfters hier vorbei.
Was ist der Unterschied zwischen dem Eil-Kontaktfeld und dem Kontaktformular?
Das Eil-Kontaktfeld finden Sie auf jeder Seite dieser Plattform auf der linken Seite. Es dient Ihnen zum schnellen und einfachen Kontakt zur Kanzlei Kutzner. Dort können Sie ohne inhaltliche oder thematische Einschränkung alle - insbesondere dringenden - Anliegen mitteilen (oder z.B. um Rückmeldung bitten).
Das eigentliche Kontaktformular dient der Mitteilung eines konkreten Anliegens. Daher wird dort nach substanziellen Details gefragt. Die dortigen Angaben bilden die Grundlage eines Mandats.
Tipp: Wenn Sie das Kontaktformular über ein Smartphone aufrufen, sollte es - je nach Ihrer technischen Konfiguration - möglich sein, über den "Upload-Button" die Smartphone-Kamera anzusprechen. In dem Fall können Sie notwendige oder nützliche Unterlagen (z.B. eine Vollmacht) einfach fotografieren und hochladen.
Sind meine Daten bei der Rechtsanwaltskanzlei Kutzner sicher?
Ja. Sämtliche Kommunikationskanäle, die sie auf dieser Plattform und auch in den internen Abläufen der Kanzlei Kutzner vorfinden, entsprechen den aktuell geltenden und verfügbaren Sicherheitsstandards.
Insoweit wird auf die hier einsehbare DSGVO-Erklärung verwiesen.
Wie Sie z.B. bereits an der Adresse der Internetseite (der sog. "URL", also dem, was Sie in ihren Browser eintippen) erkennen, nutzt die hiesige Plattform das Format "https". Das "s" steht dabei für "secure", also eine im Gegensatz zu "üblichen" Seiten sichere Kommunikation. Alles, was Sie auf dieser Seite eingeben wird unmittelbar verschlüsselt und auch nur so weitergegeben.
Auch sämtliche Drittanbieter, deren Serviceleistungen hier eingebunden sind, unterliegen denselben Standards.
Alle so erfassten Daten werden auf extra abgesicherten Servern verschlüsselt gespeichert.
Einsicht erhält nur, wer über exclusive Zugangsdaten verfügt.
Wie kann ich die E-Mail-Kommunikation zusätzlich absichern?
Hierzu bietet sich eine Verschlüsselung über das Format "OpenPGP" an.
Grundsätzlich können Sie bereits über die allgemeinen E-Mail-Wege mit der Kanzlei Kutzner korrespondieren. Auch insoweit beachten Sie bitte die hiesige DSGVO-Erklärung.
Allerdings bietet eine nicht verschlüsselte Korrepondenz keinen effektiven Schutz. Während die hiesige Plattform über eine eigene Absicherung verfügt, wirken unverschlüsselte E-Mails wie Postkarten. Jeder mit der notwendigen Hard- und/oder Software kann solche Mitteilungen potenziell abfangen und lesen.
Einen gewissen Schutz bietet es, z.B. PDFs mit einem Passwort zu versehen. Auch diese könnten dann zwar theoretisch abgefangen - ohne Zugangsdaten jedoch nicht gelesen werden. Zumindest theoretisch.
Wenn Sie insoweit in einem Maße sicher gehen wollen, wie es die moderne - nicht militärische - Technik aktuell erlaubt, ist allerdings Verschlüsselung das Mittel der Wahl. 'Eine solche Verschlüsselung kann jedoch nur dann effektiv wirken, wenn sie an beiden Seiten einer Kommunikation angewendet wird.
Das System "OpenPGP" (Nachfolger des früheren "PGP" = "pretty good privacy") basiert auf kostenlosem "Open Source". D.h. Sie erhalten die notwendigen Elemente kostenfrei.
Was früher - und vielleicht auch für vollkommene technische Laien noch heute - umständlich, kompliziert und unverständlich erscheint, funktioniert im Prinzip recht einfach. Im Internet finden sich (z.B. unter "Youtube") sehr anschauliche und leicht verständliche Anleitungen.
Daher an dieser Stelle nur das Prinzip:
Es gibt sog. "Schlüsselpaare". Jede verfügbare Software (z.B. solche, die in E-Mail-Programme, wie "Outlook" oder "Thunderbird" eingebunden werden kann,) bietet die Möglichkeit, solche Paare zu erzeugen. Im Grunde sind diese Schlüssel Textschablonen (also lange Textreihen). Je länger, desto sicherer. Da jede Datei letztlich aus einem Text aus "1" und "0" besteht, kann eine solche Schablone darüber gelegt werden. Als entschlüsselt gelten dabei nur die dann noch durch eine solche Schablone "sichtbaren" Buchstaben (1 und 0).
So ein Schlüsselpaar besteht aus je einem sog. "öffentlichen" und einem "privaten" Schlüssel.
Den öffentlichen Schlüssel geben Sie heraus. Damit verschlüsselt Ihr Korresondenzpartner sine Nachricht an Sie. Dies funktioniert, nachdem Ihr Partner besagten öffentlichen Schlüssel in seiner "OpenPGP"-Software eingebunden hat (funktioniert dort mit einem Knopfdruck). Auf diese Weise kann jeder Mensch mit E-Mail-Zugang seine Nachrichten verschlüsseln.
Aber nur Sie haben den zugehörigen privaten Schlüssel in ihrer "OpenPGP"-Software. Darum kann nur Ihr E-Mail--Programm (z.B. Outlook oder Thunderbird) diese Nachricht wieder entschlüsseln und so lesbar machen.
Dieses Verfahren funktioniert auch mit jeder Form von Datei. Darum eignet es sich auch so ideal zur sicheren Kommunikation. Soweit Sie also Wert auf eine derart gesicherte Kommunikation legen, wird dringend dazu geraten, das eigene E-Mail-Programm entsprechend aufzurüsten.
Es gibt auch geeignete Apps für Anddroid und IPhone.
Suchen Sie hierzu bitte in den einschlägigen Stores.
Den öffentlichen "OpenPGP"-Schlüssel der Kanzlei (rakutzner@web.de) können Sie hier herunterladen.
Damit Ihnen die Kanzlei Kutzner auch derart verschlüsselte Dateien und E-Mails senden kann, schicken Sie bitte ggf. Ihren öffentlichen "OpenPGP"-Schlüssel. Dieser wird dann hier eingepflegt und verwendet.
Natürlich können Sie der Kanzlei Kutzner auch ohne diesen Zusatz jederzeit E-Mails zukommen lassen. Wenn Sie dies tun, wird nochmals auf die hiesige DSGVO-Erklärung hingewiesen
Zusätzlich weise wird darauf hingewiesen, dass unverfängliche E-Mails durchaus auch unverschlüsselt gesendet werden können. Dies gilt diesseits z.B. (aus technischen Gründen) für Terminbestätigungen.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Wie schon dargelegt, liegt die Profession der Kanzlei Kutzner in der anwaltlichen Beratung und Vertretung.
Das bedeutet auch, dass nur für solche Leistungen eine eigene direkte Verantwortung und damit Haftung der Kanzlei Kutzner besteht.
Sämtliche technischen Aspekte beruhen auf der Inanspruchnahme ausgewählter qualifizierter externer Dienstleister und deren Technologie. Diese beruhen auf dem neusten Stand und nehmen daher für sich in Anspruch, in dem Maße sicher und zuverlässig zu sein, wie es die modenste - nicht militärische - Technik ermöglicht. Es bleibt allerdings externer Service. Daher ist die Kanzlei Kutzner gesetzlich gehalten, auf ihre allgemeinen Haftungsregeln zu verweisen. In haftungsrechtlicher Sicht wären daher diese externen Dienstleister anzusprechen.
Im Bedarfsfall steht Ihnen die Kanzlei Kutzner - schon im eigenen Interesse - jederzeit unterstützend zur Seite.