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Rechtsanwalt Kutzner

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Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

 

Für den Fall, dass ein Betroffener in einer akuten Bedarfssituation einen Anwalt dringend braucht, aber kaum oder kein Geld dafür mehr übrig hat, existiert eine gesetzliche Vorsorge. Aus dem Umstand, dass der Staat der Justiz das Monopol zur Streitbeilegung übertragen hat, folgt die Konsequenz, dass er jedem Betroffenen im Gegenzug die Möglichkeit geben muss, dieses System auch nutzen zu können. 

Zu diesem Zweck wurden die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe entwickelt. 

Um diese staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, hat der Gesetzgeber die Verwendung offizieller Formulare eingeführt. Deren Verwendung ist obligatorisch und dient der schnelleren Abwicklung entsprechender Anträge

 

Konkretes zu den einzelnen Hilfen:

 

Beratungshilfe

Antragsformular
  Informationen
  Berechnungshilfe

 

 

Prozesskostenbeihilfe

Antragsformular
  Informationen
  Berechnungshilfe

 

Beachten Sie bitte: 

Dem Betroffenen über diese Konzepte finanzielle Hilfen zu geben, folgt dem Umstand, dass das Monopol zur Streitbeilegung beim Staat liegt. Daher ist der Staat auch verpflichtet, jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, dieses System "Justiz" zu nutzen. 

Mehr können und sollen diese Hilfsprogramme nicht leisten. Sie stellen damit keine Form einer staatlichen Rechtsschutzversicherung dar. Insbesondere übernimmt der Staat nicht die Kosten der Gegenseite, sollte ein Prozess verloren werden. Diese Verlustkosten müsste der Betroffene selbst tragen.

Dadurch soll die Justiz u.a. vor einer Flut unsinniger und aussichtsloser Klagen bewahrt werden.

Um einem solchen Risiko etwas entgegenzuwirken nimmt der zuständige Sachbearbeiter, der einen Antrag auf Beratungs-, bzw. Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, regelmäßig eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten vor. Kommt er dabei zu dem Schluss, dass keine oder nur unzureichende Aussichten auf Erfolg bestehen, lehnt er den Antrag ab. Dies bietet den Vorteil, dass der Betroffene anhand der Begründung einer solchen Ablehnung für sich klären kann, ob er die dortigen Bedenken evtl. noch ausräumen kann oder er sein Vorhaben aus Risikogründen aufgeben sollte, ehe es für ihn teuer wird. 

 

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